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Informationen zu ärztlichen Verordnungen / Rezepten

Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung für Krankengymnastik ausgestellt: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung bis auf einen Eigenanteil (10 Prozent des Rezeptwertes + 10 EUR). Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, entfällt dieser Eigenanteil.

Die Private Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten in Abhängigkeit vom individuellen Vertrag.

Gesetzlich Versicherten kann Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) gemäß dem sogenannten Heilmittelkatalog Maßnahmen aus der Physiotherapie verordnen. Auf dem Rezept steht dann beispielsweise:

  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • KG-ZNS (Vojta und Bobath)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD 30 / MDL 45 / MDL 60 – je nach Zeitaufwand in Minuten)
  • Kiefergelenksbehandlung (MT bei CMD)
  • Beckenbodentherapie (KG Beckenbodengymnastik)
  • Atemtherapie (KG Atemtherapie)
  • Wärmetherapie (WT / WT Fango / WT Heiße Rolle)*
  • Ultraschall (US)
  • Klassische Massagetherapie (KMT)
  • Elektrotherapie (ET)

Wichtig zu wissen:

Ein Kassenrezept verliert 28 Tage nach Ausstellung seine Gültigkeit. 

* Bitte beachten Sie, dass bei Verordnung von „Wärmetherapie (WT)“ Heißluft zur Anwendung kommt. Sollte Ihr Arzt eine andere Wärmetherapie für sinnvoll halten (etwa Fango oder Heiße Rolle), so muss er das explizit dazu schreiben.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt.